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Kosten

und Kostenübernahme

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Als gesetzlich Versicherte kannst du die Kosten ganz oder teilweise über deine Krankenkasse abrechnen. Dafür ist ein Antrag auf Haushaltshilfe nach §24h / §38 SGB V nötig. Informiere dich rechtzeitig bei deiner Krankenkasse. Es macht Sinn den Antrag schon in der Schwangerschaft zu stellen, dann hast du nach der Geburt keinen Stress. 

medizinische Indikationen

Eine medizinische Indikation zeigt, dass deine körperliche oder seelische Gesundheit besondere Unterstützung braucht. Sie wird von deiner Frauenärztin, deinem Frauenarzt oder deiner Hebamme ausgestellt.

Beispiele für Indikationen

In der Schwangerschaft

  • vorzeitige Wehen

  • Blutungen

  • Hyperemesis

  • hypertensive Krisen

  • Gestationsdiabetes

  • Symphysenlockerung

 

  • Erschöpfung

  • psychische Belastung

  • Mehrlings- oder Risikoschwangerschaften

Nach der Geburt

  • Wundheilung

  • Schmerzen​

  • Bettlägerigkeit

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  • postpartales Erschöpfungssydrom

  • psychische Belastung

  • erhöhter Blutverlust

 

  • Stillprobleme beim Stillstart

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Während Krankheit oder Rekonvaleszenz

  • Zustand nach Sectio

  • Becken- und Beckenbodenbeschädigung

  • Wiederkehrender Milchstau

  • Mastitis

  • Abszess

  • psychische Erkrankungen

 

  • andere körperliche Einschränkungen

Privatbuchung

Wenn du Mütterpflege privat buchen möchtest, ohne Antrag bei der Krankenkasse, gilt ein Stundensatz von 50 €.

Wir vereinbaren gemeinsam den Stundenumfang, genau wie du es brauchst.

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